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Die Hauptmietzinsabrechnung
Gemäß MRG ist ein Vermieter verpflichtet, eine Abrechnung des Hauptmietzinses zu erstellen. Mit dem Haus-Manager können Sie diese Auswertung auf einfache Art und Weise erstellen lassen. Die HMZA kann für alle Objekte des Mandanten oder für ein bestimmtes Objekt erstellt werden. Auf der HMZA werden die Einnahmen (Hauptmietzins, Eigennutzung, Leerstände, etc.) den Ausgaben (Erhaltungs- und Verbesserungsaufwand, Investitionsprämien, Ablösezahlungen, etc.) gegenübergestellt. Zusätzlich lässt sich die Auswertung mit oder ohne Buchungssätze ausgeben.